Mondfinsternis
totale Mondfinsternis am 3. März 2007
Samstag, 3. März 2007
- Sichtbarkeit
- Sichtbar von der gesamten Nachtseite der Erde, in der der Mond über dem Horizont steht.
- Dauer der Totalität
- 1 h 14 min
Am 3. März 2007 ereignete sich eine totale Mondfinsternis, die zu den eindrucksvollsten Himmelsereignissen dieses Jahrzehnts zählte. Die Totalität dauerte 1 Stunde und 14 Minuten, in denen der Mond vollständig im Kernschatten der Erde verschwand.
Die Finsternis war grundsätzlich von der gesamten Nachtseite der Erde aus beobachtbar, also überall dort, wo der Mond zum jeweiligen Zeitpunkt über dem Horizont stand. Europa, Afrika und weite Teile Asiens befanden sich in besonders günstiger Position: Der Mond stand dort in der Nacht hoch am Himmel, sodass die gesamte Finsternis von Beginn bis Ende gut verfolgt werden konnte.
Für Beobachterinnen und Beobachter in Mitteleuropa bot sich ein hervorragendes Schauspiel. Bereits beim Eintritt in den Halbschatten war eine leichte Abdunklung erkennbar, und mit Beginn der partiellen Phase trat der charakteristische Biss aus dem Mondrand deutlich hervor. Während der Totalität färbte sich der Mond in jenen kupfer- bis ziegelroten Tönen, die für totale Mondfinsternisse typisch sind: Das Sonnenlicht wird am Rand der Erdatmosphäre gebrochen und gelangt gebündelt auf den verdunkelten Mond. Je nach Staubgehalt und Wolkenbedeckung der Atmosphäre kann diese Färbung von tiefem Rotbraun bis hin zu hellem Orange reichen.
Totale Mondfinsternisse sind vollkommen ungefährlich und erfordern keinerlei Hilfsmittel - ein klarer Blick in den Nachthimmel genügt. Die genaue Abfolge der Phasen ist in der Zeitstrahl-Tabelle dieser Seite dokumentiert.
Zeitlicher Ablauf
| Ereignis | Zeit |
|---|---|
| Halbschatten beginnt | 20:17 UTC |
| Partielle Phase beginnt | 21:29 UTC |
| Totalität beginnt | 22:43 UTC |
| Maximum der Finsternis | 23:20 UTC |
| Totalität endet | 23:58 UTC |
| Partielle Phase endet | 01:11 UTC |
| Halbschatten endet | 02:23 UTC |
Quelle: Berechnet mit astronomy-engine (VSOP87 / NOVAS C 3.1)