Mondfinsternis
totale Mondfinsternis am 15. April 2014
Dienstag, 15. April 2014
- Sichtbarkeit
- Sichtbar von der gesamten Nachtseite der Erde, in der der Mond über dem Horizont steht.
- Dauer der Totalität
- 1 h 19 min
Am 15. April 2014 ereignete sich eine totale Mondfinsternis, die als erste von vier aufeinanderfolgenden totalen Mondfinsternissen - einer sogenannten Tetrade - in die Astronomiegeschichte einging.
Die Finsternis war grundsätzlich von der gesamten Nachtseite der Erde sichtbar, sofern der Mond zum jeweiligen Zeitpunkt über dem Horizont stand. Besonders günstige Beobachtungsbedingungen herrschten in Nord- und Südamerika sowie im Pazifikraum, wo die totale Phase in dunklen Nachtstunden lag. In Mitteleuropa stand der Mond zu dieser Zeit bereits unter dem Horizont, weshalb die Finsternis dort nicht zu verfolgen war.
Die Totalität dauerte insgesamt 1 Stunde und 19 Minuten. Während dieser Phase tauchte der Mond vollständig in den Kernschatten der Erde ein und leuchtete in charakteristisch kupferroten bis orangefarbenen Tönen auf. Diese Färbung entsteht, weil die Erdatmosphäre das Sonnenlicht bricht und dabei kurzwellige blaue Anteile herausfiltert, während rötliches Licht zum Mond gelangt - ähnlich wie bei einem Sonnenuntergang, nur dass dieser Effekt rund um die Erde gleichzeitig stattfindet. Die genauen Zeitpunkte des gesamten Ablaufs, vom Beginn des Halbschatteneingriffs bis zum Ende, sind in der Zeitstrahl-Tabelle auf dieser Seite aufgeführt.
Eine totale Mondfinsternis ist vollkommen ungefährlich zu beobachten und benötigt keinerlei optische Hilfsmittel - das bloße Auge genügt, um die beeindruckende Rotfärbung des verfinsterten Mondes zu verfolgen.
Zeitlicher Ablauf
| Ereignis | Zeit |
|---|---|
| Halbschatten beginnt | 04:53 UTC |
| Partielle Phase beginnt | 05:57 UTC |
| Totalität beginnt | 07:06 UTC |
| Maximum der Finsternis | 07:45 UTC |
| Totalität endet | 08:24 UTC |
| Partielle Phase endet | 09:33 UTC |
| Halbschatten endet | 10:37 UTC |
Quelle: Berechnet mit astronomy-engine (VSOP87 / NOVAS C 3.1)